Allgemeine Geschäftsbedingungen – Aus lieber Hand

Stand: 03. September 2026

A. Allgemeiner Teil

§ 1 Anbieterin, Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Angebote von:

                 Aus lieber Hand – Deine Schmuckwerkstatt
Inhaberin:             Nora Luks
Anschrift:              Dohkaule 4, 53721 Siegburg
E-Mail: info@auslieberhand.de
Website:                www.auslieberhand.de

                 nachfolgend „Aus lieber Hand“.

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge über Kurse, Workshops, Wochenendkurse, Spezialkurse, Ferien- und Blockkurse, individuelle Gruppenveranstaltungen sowie Kurs- und Material-Wertgutscheine, die Kund:innen mit Aus lieber Hand abschließen.
  2. Diese AGB gelten ausschließlich für Angebote in den Räumen von Aus lieber Hand. Veranstaltungen außerhalb der Werkstatt, externe Einsätze bei Kund:innen, auf Messen, in Unternehmen oder an sonstigen externen Orten sind nicht Gegenstand dieser AGB.
  3. Diese AGB gelten ebenfalls nicht für die reine Vermietung oder Überlassung von Werkstatt- oder Veranstaltungsräumen ohne Kursleitung. Eine solche Nutzung erfolgt ausschließlich auf Grundlage gesonderter vertraglicher Vereinbarungen.
  4. Die Werkstatt sowie ihre Werkzeuge, Maschinen und sonstige Ausstattung dürfen nur im Rahmen gebuchter Kurse, Workshops oder Veranstaltungen und zu den dafür vorgesehenen Zeiten genutzt werden.
  5. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen der Kund:innen gelten nur, wenn Aus lieber Hand ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

§ 2 Kund:innen und Teilnehmer:innen

  1. Kund:in ist die Person, das Unternehmen oder die Organisation, die einen Vertrag mit Aus lieber Hand abschließt.
  2. Teilnehmer:in ist die Person, die tatsächlich an einem Kurs, Workshop oder einer Veranstaltung teilnimmt. Kund:in und Teilnehmer:in können dieselbe Person sein, müssen es aber nicht.
  3. Bei individuellen Gruppenveranstaltungen ist die buchende Person, das buchende Unternehmen oder die buchende Organisation Vertragspartner:in von Aus lieber Hand. Diese Vertragspartner:in bucht für die gesamte Gruppe und ist für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten verantwortlich, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.

§ 3 Maßgebliche Fassung der AGB

  1. Maßgeblich ist die Fassung der AGB, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses wirksam einbezogen wurde.
  2. Spätere Änderungen dieser AGB gelten nur für zukünftige Buchungen und nicht rückwirkend für bereits geschlossene Verträge.

§ 4 Vertragssprache, Kommunikation per E-Mail

  1. Vertragssprache ist Deutsch.
  2. Buchungsbestätigungen, Zahlungsaufforderungen, Rechnungen, Kursinformationen, Terminänderungen und sonstige vertragsrelevante Mitteilungen können per E-Mail erfolgen.
  3. Kund:innen haben sicherzustellen, dass die von ihnen angegebene E-Mail-Adresse korrekt ist und dass E-Mails von Aus lieber Hand empfangen werden können. Insbesondere haben Kund:innen sicherzustellen, dass E-Mails nicht durch Spamfilter, volle Postfächer oder technische Einstellungen blockiert werden.
  4. Stornierungen, Mitteilungen zu Ersatzpersonen, vertragsrelevante Änderungswünsche und sonstige rechtlich relevante Erklärungen der Kund:innen müssen in Textform erfolgen, insbesondere per E-Mail. Maßgeblich für Fristen ist der Eingang bei Aus lieber Hand.
  5. Individuelle Vereinbarungen zwischen Aus lieber Hand und den Kund:innen bleiben von diesen AGB unberührt. Aus Gründen der Nachweisbarkeit sollen solche Vereinbarungen in Textform festgehalten werden.

§ 5 Einbeziehung der AGB

  1. Diese AGB werden vor Abschluss einer Buchung oder eines Gutscheinkaufs zur Verfügung gestellt und müssen im Buchungs- oder Kaufprozess akzeptiert werden. Soweit eine Haus- und Sicherheitsordnung Vertragsbestandteil werden soll, wird auch diese vor Vertragsschluss zugänglich gemacht.
  2. Bei Buchungen per E-Mail oder Kontaktformular werden die AGB den Kund:innen vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt oder zugänglich gemacht.

B. Besondere Bedingungen für Kurse, Workshops und Blockkurse

§ 6 Buchung von Kursen und Workshops

  1. Kurse, Workshops, Wochenendkurse, Spezialkurse, Ferienkurse und Blockkurse werden grundsätzlich über die Website oder das Buchungssystem von Aus lieber Hand gebucht.
  2. Eine Buchung per E-Mail ist nur in Ausnahmefällen möglich, insbesondere wenn das Buchungssystem nicht verfügbar ist oder Aus lieber Hand eine Buchung aus organisatorischen Gründen händisch übernimmt.
  3. Die Darstellung von Kursen, Terminen und Preisen auf der Website, im Buchungssystem oder in sonstigen Medien stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot von Aus lieber Hand dar.
  4. Mit der Buchungsanfrage geben Kund:innen ein Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab, das unter der Voraussetzung der fristgerechten vollständigen Zahlung angenommen werden kann.
  5. Nach Eingang der Buchungsanfrage erhalten Kund:innen zunächst eine Eingangsbestätigung oder Zahlungsaufforderung. Diese stellt noch keine verbindliche Buchungsbestätigung dar; der Kursplatz ist bis zum Zahlungseingang nur vorläufig reserviert.
  6. Der Vertrag kommt zustande und der Kursplatz ist verbindlich gebucht, sobald die vollständige Kursgebühr innerhalb der Zahlungsfrist bei Aus lieber Hand eingegangen ist und Aus lieber Hand die verbindliche Buchung in Textform bestätigt hat.
  7. Die Zahlungsfrist beträgt 7 Kalendertage ab Zugang der Zahlungsaufforderung oder Buchungsbestätigung, sofern im Einzelfall nichts anderes angegeben ist.
  8. Geht die vollständige Kursgebühr nicht fristgerecht ein, kommt kein Vertrag zustande. Aus lieber Hand kann die vorläufige Reservierung aufheben und den Kursplatz anderweitig vergeben.
  9. Eine Eintragung auf eine Warteliste begründet keinen Anspruch auf einen Kursplatz. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Aus lieber Hand einen frei gewordenen Platz anbietet, die interessierte Person diesen annimmt und die Kursgebühr fristgerecht vollständig bezahlt wird.

§ 7 Preise, Zahlungsarten, Rabatte

  1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung angegebenen Preise.
  2. Alle angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
  3. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Kursgebühr ist im Voraus zu zahlen.
  4. Die jeweils verfügbaren Zahlungsarten werden im Buchungsprozess oder in der individuellen Zahlungsaufforderung angezeigt.
  5. Für verbindlich gebuchte Kurse, Workshops und Veranstaltungen gilt der zum Zeitpunkt der Buchung bestätigte Preis. Spätere Preisänderungen wirken sich nicht auf bereits verbindlich gebuchte Angebote aus.
  6. Rabatte, Aktionspreise, Gutscheincodes und Sonderangebote gelten nur im jeweils angegebenen Zeitraum und zu den jeweils genannten Bedingungen.
  7. Rabatte, Aktionspreise, Gutscheincodes und Sonderangebote sind grundsätzlich nicht miteinander kombinierbar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
  8. Rabatte und Aktionen können nicht nachträglich auf bereits gebuchte Kurse, Workshops oder Veranstaltungen angewendet werden.

§ 8 Mindestteilnehmerzahl, Absage durch Aus lieber Hand

  1. Kurse und Workshops finden grundsätzlich ab einer Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen statt, sofern in der jeweiligen Kursbeschreibung nichts anderes angegeben ist.
  2. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann Aus lieber Hand den Kurs bis spätestens 7 Kalendertage vor Kursbeginn absagen.
  3. Aus lieber Hand kann Kurse, Workshops oder einzelne Kurstermine außerdem aus wichtigem Grund absagen oder verlegen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Krankheit der Kursleitung, höherer Gewalt, technischen Problemen in der Werkstatt, Sicherheitsrisiken oder sonstigen Umständen, die eine Durchführung unmöglich oder unzumutbar machen.
  4. Bei Absage durch Aus lieber Hand bietet Aus lieber Hand nach Möglichkeit einen Ersatztermin an.
  5. Kommt kein Ersatztermin zustande oder kann eine teilnehmende Person einen von Aus lieber Hand verlegten Termin nicht wahrnehmen, werden die für den abgesagten Kurs oder Termin bereits gezahlten Kursgebühren vollständig beziehungsweise anteilig erstattet.
  6. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs-, Verdienstausfall- oder sonstigen Folgekosten, bestehen nur nach Maßgabe der Haftungsregelung dieser AGB.

§ 9 Verlegung einzelner Termine bei mehrteiligen Kursen

  1. Muss Aus lieber Hand bei einem mehrteiligen Kurs einen einzelnen Termin aus wichtigem Grund verlegen, wird ein Ersatztermin angeboten.
  2. Kann eine teilnehmende Person den Ersatztermin nicht wahrnehmen, kann Aus lieber Hand nach Verfügbarkeit einen anderen geeigneten Nachholtermin anbieten.
  3. Kann kein für die teilnehmende Person passender Nachholtermin angeboten werden, wird der auf den verlegten Termin entfallende Anteil der Kursgebühr erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der Haftungsregelungen dieser AGB.

§ 10 Stornierung durch Kund:innen bei Kursen und Workshops

  1. Kund:innen können einen gebuchten Kurs oder Workshop bis 21 Kalendertage vor Kursbeginn in Textform stornieren.
  2. Bei einer Stornierung bis 21 Kalendertage vor Kursbeginn behält Aus lieber Hand 10 % der Kursgebühr als Bearbeitungs- und Ausfallpauschale ein. Den Kund:innen bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Aus lieber Hand kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  3. Bei einer Stornierung ab 20 Kalendertagen vor Kursbeginn bleibt grundsätzlich die volle Kursgebühr geschuldet. Aus lieber Hand rechnet sich jedoch ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderweitigen Vergabe des Kursplatzes an. Den Kund:innen bleibt der Nachweis gestattet, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  4. Eine Umbuchung eines gesamten Kurses auf einen anderen Kurs besteht nicht als Anspruch. Aus lieber Hand kann im Einzelfall freiwillig eine Umbuchung oder sonstige Kulanzlösung anbieten. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
  5. Kund:innen können eine Ersatzperson benennen. Die Benennung muss in Textform erfolgen.
  6. Die Ersatzperson muss die jeweiligen Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, insbesondere hinsichtlich Alter, Begleitung bei Minderjährigen, fachlicher Vorkenntnisse und sicherheitsbezogener Eignung.
  7. Aus lieber Hand kann die Teilnahme einer Ersatzperson ablehnen, wenn die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt sind oder eine sichere Durchführung nicht gewährleistet werden kann.

§ 11 Nachholen einzelner Kurstermine

  1. Bei Kursen mit 4 Terminen besteht kein Anspruch auf Nachholen versäumter Termine.
  2. Bei Kursen mit 8 Terminen kann ein versäumter Termin einmalig nachgeholt werden, sofern alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

a.          Der versäumte Termin wurde mindestens 48 Stunden vor Beginn in Textform abgesagt.

b.          Innerhalb von 3 Monaten nach dem versäumten Termin ist ein geeigneter freier Platz verfügbar.

c.          Der Nachholtermin findet am gleichen Kurstag- und zur gleichen Uhrzeit statt.

d.          Der Nachholtermin passt organisatorisch und fachlich zum Kursstand.

 

  1. Nicht oder später als 48 Stunden vor Beginn abgesagte Termine gelten als wahrgenommen und können nicht nachgeholt werden.
  2. Für die Teilnehmer der Werkstattgemeinschaft gelten die Regelungen aus dem Vertrag der Werkstattgemeinschaft.
  3. Wochenendkurse, Spezialkurse, Ferienkurse und sonstige Blockkurse sind grundsätzlich nicht nachholbar.
  4. Krankheit, berufliche Verhinderung, Urlaub oder sonstige persönliche Gründe begründen keinen weitergehenden Anspruch auf Erstattung, Umbuchung oder Nachholung.
  5. Aus lieber Hand kann im Einzelfall freiwillig eine abweichende Kulanzlösung anbieten. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

§ 12 Kursdauer, Vertragsende, kursfreie Zeiten

  1. Der Umfang und die Dauer eines Kurses ergeben sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung oder Buchungsbestätigung.
  2. Kurse, Workshops, Wochenendkurse, Spezialkurse, Ferienkurse und Blockkurse enden automatisch mit Ablauf des gebuchten Angebots.
  3. Eine Kündigung ist nicht erforderlich. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht.
  4. Bei mehrteiligen Kursen zählen die bei Buchung beziehungsweise in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Kurstermine.
  5. Feiertage, Betriebsferien und angekündigte Schließzeiten werden bei der Terminplanung berücksichtigt und gelten nicht als ausgefallene Kurstermine.

§ 13 Teilnahmevoraussetzungen und Kursinhalte

  1. Für einzelne Kurse, Workshops oder Veranstaltungen können fachliche, handwerkliche, altersbezogene oder sicherheitsbezogene Teilnahmevoraussetzungen gelten. Diese ergeben sich aus der jeweiligen Kurs- oder Veranstaltungsbeschreibung.
  2. Teilnehmer:innen sind dafür verantwortlich, vor der Buchung zu prüfen, ob sie die jeweiligen Teilnahmevoraussetzungen erfüllen.
  3. Aus lieber Hand ist berechtigt, die Teilnahme abzulehnen oder einzelne Arbeitsschritte einzuschränken, wenn Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt sind oder die sichere oder sinnvolle Durchführung des Kurses andernfalls nicht gewährleistet werden kann.
  4. Wenn die fehlende Voraussetzung aus der Kursbeschreibung erkennbar war oder von der teilnehmenden Person zu vertreten ist, besteht kein Anspruch auf Erstattung. Aus lieber Hand kann freiwillig eine Kulanzlösung anbieten.
  5. Aus lieber Hand darf kleinere Änderungen an Kursablauf, Techniken, Beispielprojekten oder eingesetzten Materialien vornehmen, wenn dies aus fachlichen, organisatorischen, sicherheitsbezogenen oder materialbedingten Gründen sinnvoll ist. Der wesentliche Charakter des gebuchten Kurses bleibt erhalten.

§ 14 Kursleitung

  1. Ein Anspruch auf Durchführung eines Kurses durch eine bestimmte Kursleitung besteht nicht.
  2. Aus lieber Hand ist berechtigt, Kurse durch andere geeignete Kursleitungen oder Vertreter:innen durchführen zu lassen, sofern der Kursinhalt dadurch im Wesentlichen gleichwertig erbracht wird.

§ 15 Kein bestimmter Erfolg geschuldet

  1. Die Kurse und Workshops dienen der Vermittlung handwerklicher Kenntnisse und der fachlichen Begleitung bei der Umsetzung eigener Werkstücke.
  2. Aus lieber Hand schuldet Anleitung, fachliche Unterstützung, Nutzung der Werkstatt im Rahmen des gebuchten Kurses sowie kursübliche Begleitung.
  3. Ein bestimmter gestalterischer, handwerklicher oder technischer Erfolg ist nicht geschuldet.
  4. Insbesondere wird nicht garantiert, dass ein Werkstück innerhalb der Kurszeit fertiggestellt wird, gelingt, repariert, umgearbeitet oder mangelfrei hergestellt werden kann.
  5. Dies gilt auch dann, wenn die Kursleitung im Rahmen des Kurses einzelne Arbeitsschritte unterstützend übernimmt.
  6. Unfertige Werkstücke werden nach Kursende nicht automatisch von Aus lieber Hand fertiggestellt, repariert oder weiterbearbeitet. Teilnehmer:innen können unfertige Werkstücke mitnehmen oder nach Verfügbarkeit in einem weiteren Kurs daran weiterarbeiten.

C. Besondere Bedingungen für individuelle Gruppenveranstaltungen

§ 16 Geltung für individuelle Gruppenveranstaltungen

  1. Individuelle Gruppenveranstaltungen sind insbesondere private Feiern, Geburtstage, Junggesell:innenabschiede, Firmenveranstaltungen, Teamevents oder sonstige individuell vereinbarte Veranstaltungen in den Räumen von Aus lieber Hand.
  2. Für individuelle Gruppenveranstaltungen gelten die allgemeinen Regelungen dieser AGB sowie ergänzend die besonderen Regelungen dieses Abschnitts.
  3. Aus lieber Hand bietet individuelle Gruppenveranstaltungen im Rahmen dieser AGB ausschließlich in den eigenen Räumen an.

§ 17 Anfrage, Angebot und Vertragsschluss

  1. Individuelle Gruppenveranstaltungen werden per E-Mail, Kontaktformular oder auf anderem individuell vereinbartem Weg angefragt.
  2. Die anfragende Person teilt Aus lieber Hand die für die Angebotserstellung erforderlichen Informationen mit, insbesondere gewünschtes Datum, Uhrzeit, Teilnehmerzahl, Anlass, gewünschtes Thema und besondere Wünsche.
  3. Aus lieber Hand erstellt auf Grundlage der Anfrage ein individuelles Angebot.
  4. Angebote sind 7 Kalendertage gültig, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist.
  5. Der Termin ist erst verbindlich gebucht, wenn das Angebot fristgerecht angenommen wurde und die vereinbarte Anzahlung bei Aus lieber Hand eingegangen ist.
  6. Bis zum Eingang der Anzahlung besteht kein Anspruch auf Reservierung des Termins.

§ 18 Zahlung bei individuellen Gruppenveranstaltungen

  1. Bei individuellen Gruppenveranstaltungen ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Veranstaltungspreises innerhalb von 7 Kalendertagen nach Annahme des Angebots zu zahlen.
  2. Erst mit Eingang der Anzahlung ist der Termin verbindlich gebucht.
  3. Der Restbetrag ist spätestens 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn fällig.
  4. Materialkosten werden zusätzlich nach Verbrauch, Art, Menge oder Stückpreis abgerechnet.
  5. Zahlt die buchende Person oder das buchende Unternehmen den Restbetrag nicht fristgerecht, kann Aus lieber Hand nach Zahlungserinnerung vom Vertrag zurücktreten oder die Veranstaltung absagen.
  6. In diesem Fall kann Aus lieber Hand die bereits geleistete Anzahlung als Bearbeitungs- und Ausfallpauschale einbehalten. Ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderweitigen Vergabe des Termins werden angerechnet. Der buchenden Person bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Aus lieber Hand kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 19 Teilnehmerzahl bei Gruppenveranstaltungen

  1. Die bei der Buchung bestätigte Teilnehmerzahl ist Grundlage für Planung, Preisberechnung, Materialplanung und Betreuungskapazität.
  2. Erscheinen weniger Personen als vereinbart, bleibt der vereinbarte Veranstaltungspreis grundsätzlich geschuldet.
  3. Änderungen der Teilnehmerzahl können bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn angefragt werden.
  4. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl ist nur mit Zustimmung von Aus lieber Hand möglich. Bereits entstandene Material-, Personal- oder Planungskosten bleiben zu berücksichtigen.
  5. Zusätzliche Personen können nur teilnehmen, wenn Aus lieber Hand zustimmt und ausreichend Platz, Material und Betreuungskapazität vorhanden sind. Zusätzliche Personen werden zusätzlich berechnet.

§ 20 Materialkosten bei Gruppenveranstaltungen

  1. Auch bei individuellen Gruppenveranstaltungen sind Schmuckmaterialien nicht im Veranstaltungspreis enthalten, sofern im Angebot nichts anderes ausdrücklich geregelt ist.
  2. Schmuckmaterialien werden zusätzlich nach tatsächlichem Verbrauch, Art, Menge oder Stückpreis abgerechnet.
  3. Die einzelnen Teilnehmer:innen können ihre jeweils verwendeten Materialien vor Ort selbst bezahlen.
  4. Offene Materialkosten, die im Rahmen der Veranstaltung entstanden sind und nicht von einzelnen Teilnehmer:innen beglichen werden, schuldet letztlich die buchende Person beziehungsweise das buchende Unternehmen.

§ 21 Stornierung individueller Gruppenveranstaltungen

  1. Die Stornierung einer individuellen Gruppenveranstaltung muss in Textform erfolgen.
  2. Bei Stornierung bis 28 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn behält Aus lieber Hand 10 % des vereinbarten Veranstaltungspreises als Bearbeitungs- und Ausfallpauschale ein. Bereits gezahlte Beträge, die darüber hinausgehen, werden erstattet. Der buchenden Person bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Aus lieber Hand kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  3. Bei Stornierung ab 27 bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn wird die Anzahlung grundsätzlich als Ausfallpauschale einbehalten. Eine Umbuchung kann nach Verfügbarkeit angeboten werden; ein Anspruch hierauf besteht nicht.
  4. Bei Stornierung ab 13 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn ist grundsätzlich der volle vereinbarte Veranstaltungspreis geschuldet.
  5. Dies gilt auch, wenn die Gruppe nicht erscheint oder weniger Personen teilnehmen als vereinbart.
  6. Bereits auf Wunsch der Kund:innen individuell beschaffte Sondermaterialien sind zusätzlich zu bezahlen, sofern die Beschaffung bereits veranlasst wurde.
  7. Auf die nach den vorstehenden Absätzen geschuldeten Beträge werden ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderweitigen Vergabe des Termins angerechnet. Der buchenden Person bleibt der Nachweis gestattet, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 22 Verspätung und Verlängerung

  1. Kurse beginnen und enden zu den vereinbarten Zeiten.
  2. Bei verspätetem Erscheinen besteht kein Anspruch auf Verlängerung, Nachholung oder anteilige Erstattung.
  3. Eine Verlängerung ist nur nach vorheriger Absprache und Verfügbarkeit möglich und wird zusätzlich berechnet.

§ 23 Verantwortung der buchenden Person

  1. Die buchende Person beziehungsweise das buchende Unternehmen ist dafür verantwortlich, alle Teilnehmer:innen der Gruppe rechtzeitig über die wesentlichen Teilnahmebedingungen zu informieren.
  2. Hierzu gehören insbesondere Beginn und Ende der Veranstaltung, Sicherheitsregeln, geeignete Kleidung, geschlossene Schuhe, zusätzlich abzurechnende Materialkosten sowie die vor Vertragsschluss zugänglich gemachte Haus- und Sicherheitsordnung.
  3. Die buchende Person beziehungsweise das buchende Unternehmen hat dafür Sorge zu tragen, dass die teilnehmenden Personen die Regeln dieser AGB und die Anweisungen der Kursleitung beachten.

D. Besondere Bedingungen für Gutscheine

§ 24 Gutscheinarten

  1. Aus lieber Hand bietet Wertgutscheine an.
  2. Es gibt zwei Gutscheinarten:
    1. Kurs-Wertgutscheine
      Diese sind für Kursgebühren einlösbar.
    2. Material-Wertgutscheine
      Diese sind ausschließlich für Materialien einlösbar, die im Rahmen eines gebuchten Kurses, Workshops oder einer gebuchten Veranstaltung bei Aus lieber Hand vor Ort verwendet oder erworben werden.
  1. Ein Material-Wertgutschein berechtigt nicht zum allgemeinen Materialkauf außerhalb einer Kursteilnahme.
  2. Aus lieber Hand betreibt keinen allgemeinen Materialverkauf als Ladengeschäft.

§ 25 Einlösung von Gutscheinen

  1. Kurs-Wertgutscheine können für Kursgebühren eingelöst werden.
  2. Material-Wertgutscheine können ausschließlich von Teilnehmer:innen im Rahmen eines gebuchten Kurses, Workshops oder einer gebuchten Veranstaltung für vor Ort verwendete oder erworbene Schmuckmaterialien eingelöst werden.
  3. Kurs-Wertgutscheine können nicht für Materialkosten eingelöst werden.
  4. Material-Wertgutscheine können nicht für Kursgebühren eingelöst werden.
  5. Gutscheine können nicht zum Kauf weiterer Gutscheine verwendet werden.
  6. Eine Barauszahlung oder Verzinsung des Gutscheinwerts ist ausgeschlossen.
  7. Reicht der Gutscheinwert zur vollständigen Bezahlung nicht aus, kann der Differenzbetrag mit einer von Aus lieber Hand angebotenen Zahlungsart beglichen werden.

§ 26 Ausgabeform, Gutscheincode, Übertragbarkeit

  1. Gutscheine können digital, als PDF, in gedruckter Form oder in sonstiger körperlicher Form mit digitalem Abruf, etwa per QR-Code, ausgegeben werden.
  2. Maßgeblich für die Einlösung ist der jeweilige Gutscheincode.
  3. Gutscheine sind übertragbar. Wer den Gutscheincode vorlegt oder einlöst, kann den Gutschein verwenden.
  4. Bei Verlust, Diebstahl, Weitergabe oder unbefugter Einlösung besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Ersatz.
  5. Aus lieber Hand kann im Einzelfall einen Ersatz ausstellen, wenn der Gutschein eindeutig zugeordnet, noch nicht eingelöst und gesperrt werden kann. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

§ 27 Restguthaben und Gültigkeit

  1. Bei Teileinlösung bleibt ein etwaiges Restguthaben bestehen.
  2. Das Restguthaben wird dem ursprünglichen Gutscheincode zugeordnet oder durch Aus lieber Hand in Form eines neuen Ersatzcodes ausgewiesen.
  3. Gutscheine sind im Rahmen der gesetzlichen Regelverjährung einlösbar. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, in dem der Gutschein gekauft wurde.

§ 28 Widerruf bei Gutscheinen

  1. Bei Gutscheinen, die vor Ort in der Werkstatt gekauft werden, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht nach den Regelungen über Fernabsatzverträge.
  2. Bei Gutscheinen, die online, per E-Mail oder auf sonstigem Fernabsatzweg von Verbraucher:innen gekauft werden, besteht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht.
  3. Die Widerrufsbelehrung für online oder per E-Mail gekaufte Gutscheine findet sich am Ende dieser AGB.

E. Material, Werkstücke, Sicherheit und Hausordnung

§ 29 Im Kurspreis enthaltene Leistungen und Verbrauchsmaterialien

  1. Im Kurspreis enthalten sind die Teilnahme am gebuchten Kurs, die fachliche Anleitung, die Nutzung der Werkstatt im Rahmen des Kurses sowie die Nutzung der für den Kurs vorgesehenen Werkzeuge und Geräte.
  2. Ebenfalls enthalten sind kursübliche Verbrauchs- und Hilfsmaterialien im normalen Rahmen.
  3. Zu den kursüblichen Verbrauchs- und Hilfsmaterialien können insbesondere Lot, Gas, Schleifpapier, Sägeblätter, Bohrer, Poliermittel und vergleichbare Materialien gehören, soweit sie für die Anfertigung des jeweiligen Werkstücks üblich und angemessen sind.
  4. Nicht im Kurspreis enthalten sind die eigentlichen Schmuckmaterialien und Werkstoffe, aus denen individuelle Schmuckstücke gefertigt werden. Dazu gehören insbesondere Metalle, Edelmetalle, Halbzeuge, Ketten, Fassungen, Steine, Perlen und sonstige Schmuckbestandteile.

§ 30 Schmuckmaterialien und Abrechnung vor Ort

  1. Schmuckmaterialien können von Teilnehmer:innen selbst mitgebracht oder vor Ort bei Aus lieber Hand erworben werden.
  2. Vor Ort erworbene Schmuckmaterialien werden zusätzlich zur Kursgebühr nach Verbrauch, Art, Menge oder Stückpreis abgerechnet.
  3. Materialpreise können aufgrund von Marktpreisen, Verfügbarkeit oder Einkaufskosten variieren.
  4. Materialkosten sind am Ende jedes Kurstermins zu bezahlen, spätestens jedoch am Ende des gebuchten Kurses oder der gebuchten Veranstaltung.
  5. Die Materialkosten sind unabhängig davon zu bezahlen, ob die Materialien bereits verarbeitet oder mit anderen Bestandteilen verbunden wurden.
  6. Wegen fälliger offener Materialkosten kann Aus lieber Hand gesetzlich bestehende Zurückbehaltungsrechte geltend machen.
  7. Offene Materialkosten können nachträglich in Rechnung gestellt werden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 31 Sondermaterialien

  1. Auf Wunsch von Kund:innen oder Teilnehmer:innen kann Aus lieber Hand besondere Materialien vorab beschaffen, etwa bestimmte Steine, Metalle, Ketten, Rohlinge, Fassungen oder sonstige Sondermaterialien.
  2. Solche Sondermaterialien werden zusätzlich berechnet.
  3. Auf ausdrücklichen Wunsch bereits verbindlich bestellte oder beschaffte Sondermaterialien sind auch dann zu bezahlen, wenn Kund:innen den Kurs oder die Veranstaltung stornieren, weniger Personen teilnehmen oder das Material nicht verwendet wird, sofern die Bestellung nicht mehr kostenfrei storniert und das Material nicht anderweitig verwendet werden kann. Sagt Aus lieber Hand den Kurs oder die Veranstaltung ab, gilt dies nur, wenn die Kund:innen das Sondermaterial dennoch erhalten möchten.

§ 32 Rückgabe und Umtausch von Materialien

  1. Vor Ort erworbene Materialien sind vom Umtausch oder von der Rückgabe ausgeschlossen, sobald sie zugeschnitten, verarbeitet, verbraucht, individuell ausgewählt oder für ein konkretes Werkstück verwendet wurden.
  2. Gesetzliche Rechte bei Mängeln bleiben unberührt.

§ 33 Mitgebrachte Materialien, Schmuckstücke und Reparaturversuche

  1. Teilnehmer:innen können eigene Materialien, Steine, Schmuckstücke oder Schmuckbestandteile mitbringen.
  2. Eine vorherige Ankündigung ist nicht erforderlich.
  3. Die Kursleitung entscheidet vor Ort, ob und in welchem Umfang das mitgebrachte Material oder Schmuckstück im Rahmen des Kurses sicher, sinnvoll und fachlich vertretbar bearbeitet werden kann.
  4. Die Kursleitung kann die Bearbeitung ablehnen oder einschränken, wenn das Material oder Schmuckstück aus fachlichen, sicherheitsbezogenen oder organisatorischen Gründen ungeeignet erscheint.
  5. Die Bearbeitung mitgebrachter Materialien oder Schmuckstücke kann insbesondere bei unbekannten Legierungen, früheren Reparaturen, Lötstellen, Fassungen, Beschichtungen oder Vorschäden mit besonderen, nicht immer erkennbaren Risiken verbunden sein.
  6. Aus lieber Hand übernimmt keine Gewähr für Eignung, Echtheit, Qualität, Haltbarkeit, Materialeigenschaften oder Verarbeitbarkeit mitgebrachter Materialien oder Schmuckstücke.
  7. Dies gilt insbesondere bei gebrauchten, beschädigten, gelöteten, gefassten, beschichteten oder aus unbekannten Legierungen bestehenden Schmuckstücken.
  8. Aus lieber Hand übernimmt keine eigenständigen Reparaturaufträge.
  9. Unterstützt die Kursleitung bei der Bearbeitung, Umarbeitung oder Reparatur mitgebrachter Schmuckstücke, erfolgt dies ausschließlich als kursbegleitende Hilfestellung im Rahmen des gebuchten Kurses und nicht als eigenständiger Reparaturauftrag. Für Schäden, die ausschließlich auf nicht erkennbaren Materialeigenschaften oder Vorschäden beruhen, übernimmt Aus lieber Hand keine Gewähr. Die Haftung für schuldhaft verursachte Schäden richtet sich nach § 44 dieser AGB.
  10. Eine Erfolgsgarantie für Reparatur, Umarbeitung, Erhaltung oder Materialverhalten wird nicht übernommen.

§ 34 Aufbewahrung und liegen gelassene Gegenstände

  1. Werkstücke, Schmuckstücke, Materialien und persönliche Gegenstände sollen nach jedem Kurstermin von den Teilnehmer:innen mitgenommen werden.
  2. Eine dauerhafte Aufbewahrung in der Werkstatt ist nicht vorgesehen.
  3. Versehentlich liegen gelassene Gegenstände, Werkstücke oder Materialien werden grundsätzlich bis zu 3 Monate aufbewahrt.
  4. Die Aufbewahrung erfolgt ohne besondere Verwahrungspflicht und nur im Rahmen der allgemeinen Haftungsregelung.
  5. Soweit Kontaktdaten vorliegen, fordert Aus lieber Hand vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist zur Abholung auf. Auch nach Fristablauf werden fremde Gegenstände nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften behandelt; ein pauschales Recht zur Verwertung oder Entsorgung wird nicht begründet.
  6. Eine Verpflichtung zum Versand liegen gelassener Gegenstände, Werkstücke oder Materialien besteht nicht.
  7. Ein Versand erfolgt nur nach vorheriger Absprache sowie auf Kosten und Risiko der Teilnehmer:innen.

§ 35 Minderjährige Teilnehmer:innen

  1. Die Teilnahme an regulären Goldschmiedekursen ist grundsätzlich ab 12 Jahren möglich.
  2. Minderjährige Teilnehmer:innen dürfen nur teilnehmen, wenn während der gesamten Kursdauer eine volljährige Begleitperson vor Ort anwesend ist.
  3. Die Begleitperson benötigt keinen eigenen Kursplatz, sofern sie nicht selbst aktiv am Kurs teilnimmt.
  4. Die Begleitperson übernimmt während des Kurses die persönliche Aufsicht über die minderjährige Person und hat darauf zu achten, dass diese die Sicherheits- und Verhaltensregeln einhält. Die eigenen Sicherheits- und Organisationspflichten von Aus lieber Hand bleiben unberührt.
  5. Die Buchung für minderjährige Teilnehmer:innen muss durch eine erziehungsberechtigte oder sonst hierzu berechtigte volljährige Person erfolgen.
  6. Für speziell ausgewiesene Kinder-, Ferien-, Eltern-Kind- oder sonstige Sonderangebote können abweichende Altersgrenzen und Teilnahmebedingungen gelten. Diese ergeben sich aus der jeweiligen Kurs- oder Veranstaltungsbeschreibung.

§ 36 Gesundheitliche Eignung, Krankheit

  1. Die Teilnahme an Kursen und Veranstaltungen in der Goldschmiedewerkstatt setzt voraus, dass die teilnehmende Person gesundheitlich in der Lage ist, mit Werkzeugen, Maschinen, Hitze, offenen Flammen, Schleif- und Polierarbeiten sowie den im Kurs üblichen Materialien und Hilfsstoffen umzugehen.
  2. Teilnehmer:innen sollen vor der Buchung und Teilnahme prüfen, ob gesundheitliche Einschränkungen, Allergien, Unverträglichkeiten, Schwangerschaft oder sonstige Umstände einer sicheren Teilnahme entgegenstehen könnten, und bei Unsicherheiten rechtzeitig Rücksprache halten. Aus lieber Hand informiert über die im jeweiligen Kurs typischerweise eingesetzten Verfahren und trifft die erforderlichen Schutzmaßnahmen.
  3. Aus lieber Hand kann die Teilnahme ganz oder teilweise ablehnen oder einzelne Arbeitsschritte ausschließen, wenn aus Sicht der Kursleitung eine sichere Durchführung nicht gewährleistet werden kann.
  4. Personen mit ansteckenden Krankheiten, starken Krankheitssymptomen oder Verdacht auf eine meldepflichtige Erkrankung dürfen nicht an Kursen, Workshops oder Veranstaltungen teilnehmen.
  5. Wird während eines Kurses oder einer Veranstaltung erkennbar, dass eine Teilnahme aus gesundheitlichen Gründen andere Personen gefährden kann, kann Aus lieber Hand die Teilnahme beenden.
  6. Bei Krankheit gelten grundsätzlich die vereinbarten Stornierungs-, Nachhol- und Teilnahmebedingungen. Ein automatischer Anspruch auf Erstattung, Ersatztermin oder Nachholung besteht nicht.

§ 37 Kleidung und Schutzausrüstung

                  Hier gelten die Regelungen der Haus- und Werkstattordnung.

§ 38 Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsplätze

  1. Werkzeuge, Maschinen, Brenner, Öfen, Poliermotoren und vergleichbare Ausstattung dürfen nur während der gebuchten Kurs- oder Veranstaltungszeit, nach Einweisung und unter Aufsicht einer Kursleitung oder einer von Aus lieber Hand autorisierten Aufsichtsperson genutzt werden.
  2. Bestimmte Geräte oder Arbeitsschritte können aus Sicherheitsgründen nur unter Aufsicht oder ausschließlich durch die Kursleitung erfolgen.
  3. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Arbeitsplatz, eine bestimmte Werkbank oder ein bestimmtes Werkzeug oder Gerät.
  4. Aus lieber Hand stellt die für den jeweiligen Kurs erforderliche Ausstattung bereit. Die Kursleitung kann Arbeitsplätze, Werkzeuge und Geräte aus organisatorischen, fachlichen oder sicherheitsbezogenen Gründen zuteilen.
  5. Eigene Materialien und eigenes Handwerkzeug können mitgebracht werden. Die Kursleitung entscheidet vor Ort, ob die Nutzung sicher und geeignet ist.
  6. Eigene elektrische Geräte, Brenner, Chemikalien, Gefahrstoffe oder vergleichbare Arbeitsmittel dürfen nur nach ausdrücklicher Zustimmung von Aus lieber Hand verwendet werden.

§ 39 Hausordnung, Sicherheitsordnung und Verhalten in der Werkstatt

  1. Ergänzend zu diesen AGB gilt die Haus- und Sicherheitsordnung, die vor Vertragsschluss zugänglich gemacht und zusätzlich in der Werkstatt ausgehängt wird. Konkrete Sicherheitsanweisungen können entsprechend der jeweiligen Arbeitssituation vor Ort erteilt werden.
  2. Teilnehmer:innen und Begleitpersonen sind verpflichtet, die Haus- und Sicherheitsordnung sowie die Anweisungen der Kursleitung einzuhalten.
  3. In der Werkstatt gilt ein respektvoller Umgang miteinander.
  4. Aus lieber Hand kann Teilnehmer:innen oder Begleitpersonen ganz oder teilweise vom Kurs oder von einzelnen Arbeitsschritten ausschließen, wenn sie:

a.          Sicherheitsanweisungen missachten,

b.          Werkzeuge, Maschinen oder Materialien unsachgemäß nutzen,

c.          sich selbst oder andere gefährden,

d.          den Kursablauf erheblich stören,

e.          sich beleidigend, diskriminierend oder respektlos verhalten,

f.            unter Einfluss von Alkohol, Drogen, Medikamenten oder sonstigen Mitteln stehen, die Konzentration, Reaktionsfähigkeit oder den sicheren Umgang mit Werkzeugen, Maschinen, Hitze, Gas oder Materialien beeinträchtigen können,

g.          wiederholt gegen die Haus- oder Sicherheitsordnung verstoßen.

 

  1. Bei einem von der teilnehmenden Person zu vertretenden Ausschluss besteht kein Anspruch auf Erstattung, Nachholung oder Ersatztermin.

§ 40 Begleitpersonen, Zuschauer:innen, Kinder und Hunde

                  Hier gelten die Regelungen der Haus- und Werkstattordnung.

§ 41 Essen und Getränke

Hier gelten die Regelungen der Haus- und Werkstattordnung.

§ 42 Fotos, Videos und Nutzung von Arbeitsergebnissen

  1. Aus lieber Hand darf Werkstücke und Arbeitsergebnisse fotografieren und für die eigene Website, Social Media, Flyer oder vergleichbare Unternehmenskommunikation nutzen, sofern keine Personen erkennbar sind, keine Namen genannt werden und die Arbeitsergebnisse nicht auf andere Weise einer bestimmten Person zugeordnet werden können.
  2. Teilnehmer:innen können dem Fotografieren oder der Veröffentlichung ihres Werkstücks vor dem Fotografieren widersprechen. Ein späterer Widerspruch gegen die weitere Nutzung kann jederzeit in Textform erklärt werden; bereits rechtmäßig veröffentlichte Druckerzeugnisse müssen nicht zurückgerufen werden.
  3. Fotos oder Videos, auf denen Teilnehmer:innen erkennbar sind, werden nur mit separater ausdrücklicher Einwilligung verwendet.
  4. Teilnehmer:innen dürfen eigene Werkstücke und den eigenen Arbeitsplatz fotografieren.
  5. Fotos oder Videos von anderen Teilnehmer:innen, Kursleitungen, Begleitpersonen oder fremden Werkstücken dürfen nur mit Zustimmung der betroffenen Personen gemacht oder veröffentlicht werden.
  6. Ton- oder Videoaufnahmen von Erklärungen, Vorführungen oder Kursinhalten sind nur mit Zustimmung der Kursleitung erlaubt.

§ 43 Kursunterlagen, Vorlagen und eigene Entwürfe

  1. Kursunterlagen, Vorlagen, Skizzen, Muster, Arbeitsblätter, Anleitungen oder digitale Materialien, die Aus lieber Hand im Rahmen eines Kurses bereitstellt, sind nur für die persönliche Nutzung im Zusammenhang mit dem gebuchten Kurs bestimmt.
  2. Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe oder Nutzung für eigene Kurse, gewerbliche Angebote oder öffentliche Anleitungen ist nur mit vorheriger Zustimmung von Aus lieber Hand erlaubt.
  3. Teilnehmer:innen sind selbst dafür verantwortlich, dass eigene Entwürfe, Vorlagen, Bilder oder fremde Designs, die sie im Kurs umsetzen möchten, keine Rechte Dritter verletzen.
  4. Aus lieber Hand kann die Umsetzung ablehnen, wenn rechtliche, sicherheitsbezogene, ethische oder gestalterische Gründe dagegensprechen.

F. Haftung und Schlussbestimmungen

§ 44 Allgemeine Haftung von Aus lieber Hand

  1. Aus lieber Hand haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Aus lieber Hand haftet außerdem unbeschränkt bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  3. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Aus lieber Hand nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Kund:innen regelmäßig vertrauen dürfen.
  4. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
  5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter:innen, Mitarbeiter:innen, Kursleitungen und Erfüllungsgehilf:innen von Aus lieber Hand.
  6. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.

§ 45 Haftung für persönliche Gegenstände, Wertgegenstände und mitgebrachte Materialien

Hier gelten die Regelungen der Haus- und Werkstattordnung.

§ 46 Schäden durch Teilnehmer:innen

  1. Teilnehmer:innen haften nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die sie schuldhaft an Werkzeugen, Geräten, Maschinen, Einrichtung, Räumen, Materialien oder sonstigem Eigentum von Aus lieber Hand verursachen.
  2. Dies gilt insbesondere bei Schäden durch unsachgemäße Nutzung, Missachtung von Sicherheitsanweisungen oder grob sorgloses Verhalten.
  3. Bei minderjährigen Teilnehmer:innen gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Haftung Minderjähriger und zur Verantwortlichkeit der aufsichtspflichtigen Personen.

§ 47 Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung von Aus lieber Hand unter: Datenschutzerklärung

§ 48 Verbraucherschlichtung

Aus lieber Hand ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 49 Rechtswahl und Gerichtsstand

  1. Es gilt deutsches Recht.
  2. Für Verbraucher:innen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
  3. Für Unternehmer:innen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Aus lieber Hand Gerichtsstand.

§ 50 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

G. Widerrufsbelehrung für online oder per E-Mail gekaufte Gutscheine

§ 51 Hinweis zum Widerrufsrecht bei Kursen und Veranstaltungen mit festem Termin

Bei Verträgen über Kurse, Workshops, Blockkurse, Wochenendkurse, Spezialkurse und individuelle Gruppenveranstaltungen, die für einen konkreten Termin oder Zeitraum gebucht werden, besteht grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausnahme bei termingebundenen Freizeitdienstleistungen erfüllt sind.

§ 52 Widerrufsbelehrung für online oder per E-Mail gekaufte Gutscheine

Widerrufsrecht

Verbraucher:innen haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag über den Kauf eines Gutscheins zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen Verbraucher:innen Aus lieber Hand mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel per E-Mail oder Brief, über ihren Entschluss informieren, den Vertrag zu widerrufen.

Der Widerruf ist zu richten an:

Aus lieber Hand – Deine Schmuckwerkstatt
Inhaberin:             Nora Luks
Anschrift:              Dohkaule 4, 53721 Siegburg
E-Mail: info@auslieberhand.de

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.

Folgen des Widerrufs

Wenn Verbraucher:innen den Vertrag widerrufen, erstattet Aus lieber Hand alle Zahlungen, die Aus lieber Hand im Zusammenhang mit dem widerrufenen Gutscheinkauf erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über den Widerruf bei Aus lieber Hand eingegangen ist.

Für die Rückzahlung verwendet Aus lieber Hand dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Für die Rückzahlung werden keine Entgelte berechnet.

Ein Gutschein, der widerrufen wurde, wird gesperrt und kann nicht mehr eingelöst werden.

Wurde ein Gutschein vor Eingang des Widerrufs bereits ganz oder teilweise eingelöst, kann dies bei der Rückabwicklung berücksichtigt werden. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

§ 53 Muster-Widerrufsformular

Wer den Vertrag widerrufen möchte, kann dieses Formular verwenden. Die Verwendung ist nicht vorgeschrieben.

An:

Aus lieber Hand – Deine Schmuckwerkstatt
Inhaberin:             Nora Luks
Anschrift:              Dohkaule 4, 53721 Siegburg
E-Mail: info@auslieberhand.de

Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über den Kauf des folgenden Gutscheins:

Gutscheinart:                                          [Kurs-Wertgutschein / Material-Wertgutschein]
Gutscheinwert:                                       [Betrag einfügen]
Gutscheincode:                                      [Code einfügen]
Bestellt am:                                                                [Datum einfügen]
Name der Verbraucher:in:                                  [Name einfügen]
Anschrift der Verbraucher:in:          [Anschrift einfügen]

Datum: [Datum einfügen]

Unterschrift der Verbraucher:in, nur bei Mitteilung auf Papier:

[Unterschrift]